Zeit für Wildnis
Zeit geben. Natur Raum lassen.
© Dr. Günter Bockwinkel
Wildnis braucht Raum. Und sie braucht Zeit. Beides ist in unserer Landschaft nicht selbstverständlich. Senne, Egge und Teutoburger Wald sind über Jahrhunderte genutzt, gestaltet und verändert worden. Gerade deshalb ist die Frage, wo Natur sich wieder eigenständig entwickeln darf, heute von besonderer Bedeutung.
Wildnis verstehen wir nicht als Gegenentwurf zur Kulturlandschaft, sondern als bewusste Entscheidung für natürliche Prozesse. Dort, wo Eingriffe zurücktreten, entstehen neue Strukturen: Wälder altern, Offenflächen verändern sich, Lebensräume vernetzen sich neu. Diese Entwicklungen verlaufen langsam – und genau darin liegt ihre Stärke.
Inzwischen setzt sich diese Sichtweise auch fachlich und politisch durch. Mit der Ausweisung von Wildnisentwicklungsgebieten schafft das Land Nordrhein-Westfalen gezielt Räume, in denen Natur langfristig sich selbst überlassen wird. Damit wird anerkannt, dass Schutz nicht immer im Eingreifen besteht, sondern oft im Zulassen.
Zeit für Wildnis bedeutet, Verantwortung anders zu denken. Nicht alles zu steuern, nicht jeden Zustand festzuschreiben, sondern Entwicklung zu ermöglichen. Es ist eine Haltung, die den Blick weitet – über einzelne Flächen hinaus – und die Grundlage bildet für großräumigen, langfristigen Schutz.



Wälder mit natürlicher Entwicklung
Insgesamt gibt es in Nordrhein-Westfalen bereits mehr als 100 Wildnisentwicklungsgebiete, 75 Naturwaldzellen sowie besondere Schutzzonen im Nationalpark Eifel.
Die Landesregierung hat beschlossen, das Netz der Wildnisentwicklungsgebiete im Landeswald 2026 sukzessive um 5.000 Hektar zu erweitern und zu stärken. Die Flächen befinden sich vollständig im Landeseigentum. Mit den neuen Wildnisentwicklungsgebieten sollen künftig gut 15 Prozent des Landeswaldes und zwei Prozent der Gesamtwaldfläche von Nordrhein-Westfalen der natürlichen Waldentwicklung überlassen werden.
Fortschreibung der Biodiversitätsstrategie NRW
Nordrhein-Westfalen hat 2015 erstmals eine Biodiversitätsstrategie verabschiedet. Seitdem haben sich die fachlichen und politischen Rahmenbedingungen deutlich weiterentwickelt. Neue europäische und nationale Vorgaben – darunter die EU-Biodiversitätsstrategie 2030, die EU-Naturwiederherstellungsverordnung, die aktualisierte Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt sowie das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz – erfordern eine Aktualisierung. Vor diesem Hintergrund wird die Landesregierung NRW die Biodiversitätsstrategie in den kommenden Monaten fortschreiben, gemeinsam mit relevanten Akteurinnen und Akteuren aus unterschiedlichen Bereichen.
